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Ehegattentestament – Wann sind Zusätze rechtlich wirksam?
Über den Inhalt dieses Erbscheins hatte das Oberlandesgericht München am 11. Juni 2018 – AZ.: 31 Wx 294/16 zu entscheiden.
Das Gericht urteilte, dass die Bruchteilsangaben wirksam im Testament vereinbart wurden. Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dadurch geändert werden, dass Streichungen oder Zusätze angebracht werden, solange diese Änderungen ebenfalls von den ursprünglichen Unterschriften gedeckt seien. Für die Änderungen können auch andere Stifte und Farben genutzt werden. Es konnte vor Gericht nicht beweisen werden, dass es sich um nachträgliche Änderungen gehandelt habe. Es sei ebenso denkbar, dass im Zuge der Errichtung zwei Stifte verwendet worden sind oder die Unterschriften erst zu einem Zeitpunkt geleistet worden sind, als die Brüche schon im Urkundstext angebracht waren.
Letztlich ist es bei Änderungen oder Ergänzungen wichtig, deutlich zu machen, dass diese gemeinsam von den Ehegatten auch gewollt sind. Am besten ist es, wenn der gemeinsame Testierwille nochmals separat auf dem Testament vermerkt wird.
Bei Fragen zur Errichtung oder Abänderung eines Testaments sowie weiteren erbrechtlichen Fragen berate ich Sie gern.
Rechtsanwältin Diana Konopka-Körner, Fachanwältin für Familienrecht, Brücker Str. 129 in 14547 Beelitz, 033204 616 383
Eingestellt am 24.10.2018 von D. Konopka-Körner
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