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Ehegattentestament – Wann sind Zusätze rechtlich wirksam?

Groß ist die Freude über die Nachricht in einem gemeinsamen Testament eines Ehepaares als Erbe bedacht worden zu sein. Beim späteren Durchlesen des Testaments fällt allerdings auf, dass in dem einfarbig gehaltenen schwarzen Text - vermutlich nachträglich – mit blauer Tinte zusätzliche Zeichen eingefügt worden sind. Vor der jeweiligen Textzeile wurden Bruchzahlen vor den namentlich benannten Erben und den zu übertragenden Wohnhäusern und Grundstücken eingefügt. Ärgerlich ist nur, wenn sich durch diese zusätzlichen Einfügungen das ursprüngliche Erbteil für einen selbst verkleinert. Nichts liegt dann näher als einen Erbschein ohne diese Zusätze beantragen zu wollen.

Über den Inhalt dieses Erbscheins hatte das Oberlandesgericht München am 11. Juni 2018 – AZ.: 31 Wx 294/16 zu entscheiden.

Das Gericht urteilte, dass die Bruchteilsangaben wirksam im Testament vereinbart wurden. Ein gemeinschaftliches Testament kann auch dadurch geändert werden, dass Streichungen oder Zusätze angebracht werden, solange diese Änderungen ebenfalls von den ursprünglichen Unterschriften gedeckt seien. Für die Änderungen können auch andere Stifte und Farben genutzt werden. Es konnte vor Gericht nicht beweisen werden, dass es sich um nachträgliche Änderungen gehandelt habe. Es sei ebenso denkbar, dass im Zuge der Errichtung zwei Stifte verwendet worden sind oder die Unterschriften erst zu einem Zeitpunkt geleistet worden sind, als die Brüche schon im Urkundstext angebracht waren.

Letztlich ist es bei Änderungen oder Ergänzungen wichtig, deutlich zu machen, dass diese gemeinsam von den Ehegatten auch gewollt sind. Am besten ist es, wenn der gemeinsame Testierwille nochmals separat auf dem Testament vermerkt wird.

Bei Fragen zur Errichtung oder Abänderung eines Testaments sowie weiteren erbrechtlichen Fragen berate ich Sie gern.
Rechtsanwältin Diana Konopka-Körner, Fachanwältin für Familienrecht, Brücker Str. 129 in 14547 Beelitz, 033204 616 383



Eingestellt am 24.10.2018 von D. Konopka-Körner
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