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Unzumutbare Härte – Scheidung noch im Trennungsjahr

Nach dem sogenannten Zerrüttungsprinzip kann eine Ehe in der Regel erst dann geschieden werden, wenn diese zerrüttet ist. Gescheitert ist eine Ehe erst dann, wenn die Ehepartner ein Jahr getrennt gelebt haben. Ausnahmsweise kann dieses Jahr abgekürzt werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehepartner eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Am 26. April 2018 stellte das Oberlandesgericht Oldenburg in seiner Entscheidung fest (AZ: 4 UF 44/18), dass eine solche unzumutbare Härte bei einem gewalttätigen und aggressiven Ehemann vorlag. Das Gericht befand, dass der Ehefrau ein Festhalten an der seit 26 Jahren bestehenden Ehe und somit das Abwarten auf den Ablauf des Trennungsjahres nicht zuzumuten sei.
Sowohl die Ehefrau als auch die Kinder der Eheleute waren jahrelangen Demütigungen und Beleidigungen des Ehemanns ausgesetzt. Die mittlerweile erwachsenen Kinder schilderten, dass ihr Vater häufig aggressiv und gewalttätig gewesen sei. Im September des voran gegangenen Jahres habe er ihre Mutter dann so heftig geschüttelt und aufs Schlimmste beleidigt, dass sie einen Krisenanfall erlitten hatte und mit dem Rettungswagen abgeholt werden musste.
Das Gericht sah die Schilderungen der Kinder und der Ehefrau als glaubwürdig und überzeugend an. Es sei typisch für Gewalttätigkeiten in der Ehe, dass jahrelang Demütigungen ausgehalten würden, bis es zu einem Punkt komme, wo dies nicht mehr gelinge.
Rechtsanwältin Diana Konopka-Körner, Fachanwältin für Familienrecht, Brücker Str. 129 in 14547 Beelitz, 033204 616 383


Eingestellt am 24.10.2018 von D. Konopka-Körner
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