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Unterhaltsleitlinien 2018 - Düsseldorfer Tabelle

Unterhaltsleitlinien ab 01.Januar 2018

ACHTUNG!
Ab 2018 steigen zwar erneut die monatlichen Zahlbeträge für den zu leistenden Kindesunterhalt.
Es findet aber eine erhebliche Anhebung der Einkommensgrenzen für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs statt. Lag bisher die unterste Einkommensgrenze für die Zahlung von Mindestunterhalt bei einem bereinigten Einkommen bis 1.500,00 €, steigt diese Grenze jetzt auf bis 1.900,00 €.
Das bedeutet, dass mehr Kinder auf die erste Stufe des Mindestunterhalts zurückfallen. Erst ab einem Einkommen von mehr als 1.900,00 € netto gilt die zweite Einkommensstufe und damit ein höherer Unterhaltsanspruch.
Für den Unterhaltsschuldner heißt das, dass man geringeren Unterhalt leisten muss, wenn man über ein geringeres Einkommen als 1.900,00 € netto verfügt.
Es bleibt aber bei dem grundsätzlichen Anspruch des minderjährigen Kindes auf Mindestunterhalt!

Aufgrund der ab 01. Januar 2018 geltenden Zahlbetragstabelle ergibt sich für minderjährige Kinder, nach Abzug des hälftigen Kindergeldes, folgender Mindestunterhalt:

1. Altersstufe - 0 bis 5 Jahre 241,00 €
2. Altersstufe - 6 bis 11 Jahre 302,00 €
3. Altersstufe - 12 bis 17 Jahre 370,00 €

Näheres können Sie der bereits veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle entnehmen.


Eingestellt am 04.12.2017
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